Die Aue in Haaren, an der der Haarbach in die Wurm mündet, soll unter dem Motto „Wasser sichtbar machen“ umgestaltet werden. Die Schaffung eines neuen Fuß- und Radwegs entlang der Wurm in Haaren ist Bestandteil des Förderprogramms „Stadtumbau West“. 
Am westlichen Ufer der Wurm ist das vorgesehene Areal zurzeit stark durch Sträucher, vor allem Brombeere und andere Spontangehölze überwuchert und somit unzugänglich. Auf einer Fläche von etwa 1800 Quadratmeter muss gerodet werden, um eine Vermessung der Uferflächen zu ermöglichen. Die Vermessung ist nötig, damit der hier vorgesehene neue Fuß- und Radweg weiter geplant und letztlich auch gestaltet werden kann. Überdies können Bäume, die am westlichen Ufer stehen, nach den Arbeiten besser erfasst und bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. 
Die Rodungen müssen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) spätestens bis zum 28. Februar umgesetzt sein. Vorhandene Bäume, die aufgrund ihres Stammumfanges unter die Baumschutzsatzung fallen, bleiben stehen. Der natürliche Charakter des Bereichs soll erhalten bleiben, vorhandene ökologische Strukturen werden bei den Rodungen berücksichtigt. Gerodet wird also nur dort, wo es wirklich erforderlich ist. Der vorhandene Lärmschutzwall bleibt von den Arbeiten weitgehend ausgenommen. 
Die weitere Planung sieht wegebegleitend eine naturnahe Gestaltung mit Blühwiesen und vielen neuen Baumstandorten vor. Der Fuß- und Radweg sowie die angrenzenden Grünflächen sollen im Jahr 2023 angelegt werden.

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