Da es zu empfindlichen Bußgeldern führen kann, hier eine Übersicht über die Dos und Donts bis zum 19. April 2020.

Das ist erlaubt

  • Einkaufen gehen
  • Arztbesuche tätigen
  • Physio-, Ergotherapie- und Logopädietermine wahrnehmen (wenn eine medizinische Notwendigkeit belegt ist)
  • Arbeiten gehen (sofern kein Home Office möglich ist)
  • Notbetreuung
  • Prüfungen, Termine und Sitzungen besuchen
  • Öffentliche Verkehrsmittel nutzen
  • Tiere versorgen (Gassi gehen, Pferde bewegen…)
  • Generell die Hilfe für andere
  • Treffen mit einer Person
  • Sport an der frischen Luft (nicht mehr als 3 Leute)
  • Spazieren gehen (nicht mehr als 3 Personen;
    Ausnahme: Familien und in einem Haushalt lebenden Personen)
  • Wohnungsumzüge (wenn keine Verschiebung möglich ist)
  • Teilnahme an Beerdigungen (jedoch außreichend Abstand einhalten)

In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5
Metern zu anderen Personen, die nicht zur Familie oder ihrem Haushalt gehören, einzuhalten

Diese Geschäfte sind geöffnet

  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Lebensmittelausgabestellen (Tafel)
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Poststellen
  • Zeitungsverkauf
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • Großhandel
    (können auch sonntags öffnen)
  • Banken und Sparkassen
  • Reinigungen
  • Waschsalons

Das ist nicht erlaubt | Bürger

  • Ansammlungen in der Öffentlichkeit mit mehr als 2 Personen die nicht im selben Haushalt wohnen (200 € Bußgeld)
  • Picknick (250 € Bußgeld)
  • Grillen (250 € Bußgeld)
  • Feiern und Gottesdienste auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen und privaten Einrichtungen (250 € Bußgeld)
  • Der Verzehr von Speisen ist unter einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt
  • Teilnahme an Sportveranstaltungen
    (250 € Bußgeld)
  • Besuchen von Menschen in Krankenhäusern, Alten-sowie Pflegeheimen (Ausnahme: Geburts-und Kinderstationen und Palliativpatienten) (250 € Bußgeld)
  • Organisation von Sportveranstaltungen oder
    Zusammenkünften (1.000 € Bußgeld)
  • Nichtbeachtung von Schutzmaßnahmen und Hygieneunterweisung in Krankenhäusern, Pflege-und medizinischen Einrichtungen (800 € Bußgeld)

Die Regelungen gelten für den ersten Verstoß, bei Folge-
oder mehrmaligen Verstößen ist eine Verdopplung des
Bußgeldes angesetzt

Das ist nicht erlaubt | Betrieb | Einrichtungen

  • Verstoß gegen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln in geöffneten Betrieben (1.000€ Bußgeld)
  • Öffnung von Mensen, Cafeterien, Restaurants, Gaststätten, Imbisse ist nicht gestattet (2.000€ Bußgeld)
    (Ausnahme: Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf sind zulässig, wenn Mindestabstände eingehalten werden)
  • Eine geöffnete gastronomischen Einrichtung, die nach der Verordnung geschlossen sein muss (4.000€ Bußgeld)
  • Betrieb von Discothek, Bar, Club, Spielbank, Wettbüro, Bordell
    (2.000-5.000€ Bußgeld)   
  • Betrieb von Kino, Museen oder einer sonstigen Kultureinrichtung, Fitness- oder Sonnenstudios (2.000-5.000€ Bußgeld) 
  • Betrieb von Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, o.ä. (2.000-5.000€ Bußgeld)                              
  • Öffentliche Veranstaltungen, wie Vorträge oder Lesungen abhalten (400€ Bußgeld)  
  • Überschreitung der Personenzahl in Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien (500-1.000€ Bußgeld)   
  • Organisation von Sportveranstaltungen oder
    Zusammenkünften (1.000€ Bußgeld)
  • Missachtung von Schutzauflagen in Bibliotheken
    (1.000€ Bußgeld)
  • Einlass von Privatkunden in Bau- und Gartenbaumärkte, Blumenläden ohne entsprechende Schutzvorkehrungen
    (2.000€ Bußgeld)
  • Verstoß gegen Grundsatz der kontaktlosen Abholung bestellter Waren (500€ Bußgeld) 
  • Verstoß gegen das Verkaufsverbots in Läden mit gemischtem Sortiment (2.000€ Bußgeld)
  • Verstoß gegen Hygieneregeln in Kliniken, Pflegeeinrichtungen, medizinischen Einrichtungen trotz Vorhandenseins des notwendigen Materials (2.000€ Bußgeld)
  • Vorhalten von Übernachtungsangeboten (4.000€ Bußgeld) 

Eine Übersicht über alle Strafen können Sie bei der Polizei in NRW einsehen. WEBSITE

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner