Ab dem 15. Januar wird mit der Vollsperrung der A544 auch das Anwohnerschutzkonzept rund um die Straße Auf der Hüls eingerichtet werden. Die Maßnahmen werden im Rahmen eines Monitoring beobachtet und gegebenenfalls bei mangelnden Effekt angepasst, zurückgebaut oder weitere Maßnahmen zur Verkehrslenkung aufgestelltPrimär dient das Anwohnerschutzkonzept Haaren der Entlastung und des Schutzes der Anwohner*innen vor den sog. Schleichverkehren in den Wohngebieten Haarens, resultierend aus der Vollsperrung der Autobahn A 544.

Weiter sind auch Maßnahmen zum Schutz der Schulkinder sowie Fuß- und Radverkehre durch z. B. die Einrichtung von Einbahnstraßen abgestimmt wurden. Hier soll durch die Vermeidung von Gegenverkehren ein besserer Fluss des Verkehrs in den Straßen mit weniger Ausweichmanövern hergestellt werden.
Durch unterschiedliche und niederschwellige Maßnahmen soll somit die Belastung für die Anwohner*innen so gering wie möglich gehalten werden.

Erkenntisse können gemeldet werden, unter a544@mail.aachen.de

Haarbachtalstraße

Zur Gewährleistung eines Verkehrsflusses wird in der Haarbachtalstraße eine Einbahnstraßenregelung in
Fahrtrichtung Alt-Haarener Straße durch „Einbahnstraßenschilder“ (VZ 220-10/-20) mit Freigabe für Radverkehr in Gegenrichtung eingerichtet.
Zur Vermeidung von Gefahrenpotentialen wird auf Höhe der Hausnummer 6 durch das Schild „Verbot der Einfahrt“ (VZ 267) die Weiterfahrt untersagt. Für den Radverkehr wird eine Freigabe beschildert.

Akazienstraße

Zur Gewährleistung eines Verkehrsflusses wird in der Akazienstraße eine Einbahnstraßenregelung zwischen Auf der Hüls und Haarbachtalstraße in Fahrtrichtung Haarbachtalstraße durch „Einbahnstraßenschilder“ (VZ 220-10/-20) mit Freigabe für Radverkehr in Gegenrichtung eingerichtet.
Zur Vermeidung von Gefahrenpotentialen wird an der Einmündung Haarbachtalstraße die Einfahrt in die
Akazienstraße durch das Schild „Verbot der Einfahrt“ (VZ 267) untersagt. Für den Radverkehr wird eine Freigabe beschildert.
Zur Vermeidung von Durchgangsverkehren (insbesondere Schleichverkehre) wird in der Straße Akazienstraße auf zwischen Haarbachtalstraße und Tonbrennerstraße die Durchfahrt durch eine Sperrmaßnahme unterbrochen und die betroffenen Straßenteilstücke jeweils in eine Sackgasse umgewandelt. Da, wo es möglich ist, wird dem Radverkehr eine Weiterfahrt angeboten.

Mühlenstraße

Zur Gewährleistung eines Verkehrsflusses wird in der Mühlenstra.e eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung der Straße Auf der Hüls durch „Einbahnstraßenschilder“ (VZ 220-10/-20) mit Freigabe für Radverkehr in Gegenrichtung eingerichtet.
Zur Vermeidung von Gefahrenpotentialen wird an der Einmündung der Straße Auf der Hüls die Einfahrt in die Mühlenstraße durch das Schild „Verbot der Einfahrt“ (VZ 267) untersagt. Für den Radverkehr wird eine Freigabe beschildert. 

Tonbrennerstraße

Zur Gewährleistung eines Verkehrsflusses wird in der Tonbrennerstraße eine Einbahnstraßenregelung in
Fahrtrichtung der Straße Haarener Gracht durch „Einbahnstraßenschilder“ (VZ 220-10/-20) mit Freigabe für Radverkehr in Gegenrichtung eingerichtet.
Zur Vermeidung von Gefahrenpotentialen wird an der Einmündung der Straße Haarener Gracht die Einfahrt in dieStraße Tonbrennerstraße durch das Schild „Verbot der Einfahrt“ (VZ 267) untersagt. Für den Radverkehr wird eine Freigabe beschildert.

Reuterweg

Zur Gewährleistung eines Verkehrsflusses wird im Reuterweg ab der Einmündung von der Haarener Gracht bis zur Kreuzung Akazienstraße eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung der Straße Haarbachtalstraße durch „Einbahnstraßenschilder“ (VZ 220-10/-20) mit Freigabe für Radverkehr in Gegenrichtung eingerichtet.
Zur Vermeidung von Gefahrenpotentialen wird an der Einmündung der Straße Reuterweg/Akazienstraße die Weiterfahrt über den Reuterweg zur Haarener Gracht durch das Schild „Verbot der Einfahrt“ (VZ 267) untersagt. Für den Radverkehr wird eine Freigabe beschildert.

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