Die Stadt Aachen sucht für den Schiedsamtsbezirk Aachen-Haaren ab Oktober 2022 eine neue Schiedsperson. An diese können sich Bürger*innen zur Schlichtung von Streitigkeiten wenden. Der Schiedsamtsbezirk ist mit dem Gebiet des Stadtbezirks Aachen-Haaren identisch. Grund für die Suche ist, dass die Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes für den Bezirk ausläuft.

Voraussetzung um Schiedsperson für den Bezirk zu werden, ist ein Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk Haaren. Ebenfalls muss die Person das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 75. Lebensjahr vollendet haben. Weitere Anforderungen sind: Die Person darf nicht unter Betreuung stehen, nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein und muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Die Schiedspersonen üben ein Ehrenamt aus. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich.

Unparteilichkeit, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick sind Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schiedsamtstätigkeit. Die zuständige Bezirksvertretung Aachen-Haaren wählt die Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren bevor das Amtsgericht Aachen diese formell bestätigt.

Die Stadt Aachen bittet interessierte Personen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, sich formlos, jedoch schriftlich, mit Angabe ihrer persönlichen Daten (Familienname, evtl. Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf, Anschrift, Mail-Adresse und Telefonnummer) bis zum 20. September 2022 zu bewerben. Die Bewerbung ist an den städtischen Fachbereich Recht, Kasinostraße 48-50, 52066 Aachen, zur richten.

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